1.Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Ware durch die BauCom
Sangerhausen GmbH nachstehend Verkäufer genannt- sowie Montage,
Lieferung bzw. Versendung der verkauften Ware.
1.1Serienmäßig
hergestellte Gegenstände werden nach Modell oder Muster oder Homepage
oder Prospekt verkauft. Ausstellungs-/ Dekorationsstücke, Modelle oder
Muster - nachstehend Modellgegenstände genannt - werden grundsätzlich
nicht verkauft.
1.1.1Im
Einzelfall bedarf der Verkauf eines Modellgegenstandes einer
ausdrücklichen Vereinbarung, in der der Charakter des Gegenstandes als
Modellgegenstand genannt sein muss.
1.1.2 Modellgegenstände werden verkauft wie besehen.
1.2 Geringe
Abweichungen des verkauften bzw. übergebenen Gegenstandes vom
Modellgegenstand oder Homepage oder Prospekt gelten als vertragsgemäß.
1.3Bei
Bestellung haftet der Verkäufer nicht für die Lieferbarkeit bzw. für
die Lieferbarkeit zu den Bestellbedingungen. Die Lieferbarkeit wird vom
Verkäufer im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftsbeziehungen
festgestellt.
1.4Die Verpackung der Ware verbleibt beim Käufer. Dies gilt auch für Einwegpaletten.
1.5Die
Lieferung der Ware zum Käufer erfolgt durch den Verkäufer oder dessen
Beauftragten in Transportmitteln unserer Wahl. Der Versand erfolgt nach
bestem ermessen, jedoch ohne Garantie für die günstigste
Versandmöglichkeit. Die Wegstrecke muss für LKW bis 40 t Gesamtgewicht
zulässigerweise befahrbar sein.
2. Verkaufte
Gegenstände sind grundsätzlich spätestens Zug um Zug bei der Übergabe
ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Versand erfolgt die Bezahlung per
Vorkasse oder Nachnahme, Lastschriftverfahren oder über den
Online-Bezahldienst
PayPal,
wobei bei Nachnahme eine Nachnahmegebühr in Höhe von 2 % des
Bruttowarenwertes berechnet wird. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer Finanzierung Ihrer Waren ab einem Gesamtwarenwert von
100,00 EUR über unsere Partnerbank SANTANDER-CosumerBank. Abweichende
Zahlungsbedingungen sind ausdrücklich zu vereinbaren.
2.1 Der Verkäufer ist berechtigt , bei Bestellungen über 150 EUR eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
2.2.1Bei
Wohnhausbausätzen deren Auftragswert 10.000,00 EUR übersteigen, gilt
soweit nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsfälligkeiten:
Anzahlung von 50 % des Auftragswertes bei Bestellung und 50 % des
Auftragswertes bei Lieferung.
2.2.2 Bei
Wohnhausbausätzen deren Auftragswert 10.000,00 EUR übersteigen und die
mit Montage geliefert werden gilt, soweit nicht anders vereinbart,
folgende Zahlungsfälligkeiten: Anzahlung in Höhe von 30 % des
Auftragswertes bei Bestellung, weitere 55 % des Auftragswertes bei
Lieferung und die restlichen 15 % des Auftragswertes bei
Fertigstellung.
2.3.1 Bis
zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst etwaiger sonstiger
Kosten und Zinsen bleibt ein übergebener Gegenstand Eigentum des
Verkäufers.
2.3.2 Der
Käufer ist verpflichtet, den Gegenstand sorgfältig und pfleglich zu
behandeln, ggf. auf seine Kosten instand zusetzen sowie gegen alle
üblichen Gefahren versichert zu halten. Auf jederzeit mögliches
Verlangen des Verkäufers hat der Käufer diesem die erforderlichen
Versicherungen nachzuweisen.
2.3.3 Zur
Sicherung der Kaufpreisforderung nebst etwaiger Kosten und Zinsen tritt
der Käufer schon jetzt seine künftigen Ansprüche gegen den Versicherer
an den Verkäufer ab.
2.3.4 Der
Verkäufer ist berechtigt, sich jederzeit auch durch Beauftragte vom
Vorhandensein des Gegenstandes zu überzeugen und über seinen Zustand
insbesondere durch Inaugenscheinnahme zu informieren.
2.3.5 Bei jeglicher Gefährdung hat der Käufer geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Eigentum des Verkäufers zu schützen.
2.3.6 Der
Käufer hat dem Verkäufer eine Pfändung oder Geltendmachung eines
gesetzlichen Pfandrechts unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Alle dem
Verkäufer im Zusammenhang mit Pfändung oder Geltendmachung eines
gesetzlichen Pfandrechts entstehenden Kosten, insbesondere die Kosten
der Rechtsverfolgung, hat der Käufer zu tragen.
3. Die
Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Informationen über eventuelle zusätzliche Herstellergarantien entnehmen
Sie bitte der Produktdokumentation.
4.Der
Bereitstellungstermin / Liefertermin ist kein Fixtermin, sondern
voraussichtlicher Termin der Bereitstellung. Der Liefertermin ist
ebenfalls kein Fixtermin, sondern Termin der voraussichtlichen
Lieferung. Es gelten die beim Produkt angegebenen, voraussichtlichen
Lieferzeiten. Aufgrund von Lieferengpässen seitens des Herstellers bzw.
unserer Lieferanten kann es zu einer Lieferzeitverlängerung kommen.
Abweichungen vom Bereitstellungstermin bzw. Liefertermin berechtigt den
Käufer nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
4.1Bei
Lieferung auf Abruf ist der gewünschte Liefertermin dem Verkäufer
mindestens eine Woche vor diesem Termin bekannt zu geben. Desweiteren
gilt 5.1 Satz 3.
4.2 Die Lieferung durch den Verkäufer oder einen von ihm Beauftragten ist kostenpflichtig.
4.3Bei Bestellung hat der Käufer dem Verkäufer jede Änderung der Käufer- und/oder Lieferanschrift unverzüglich mitzuteilen.
4.4 Nimmt
der Käufer die Ware zum vereinbarten Liefertermin nicht an oder ist zum
vereinbarten Termin nicht da, so werden dem Käufer die Kosten für eine
nochmalige Anfuhr in Rechnung gestellt.
5. Ist
der Verkäufer berechtigt, gegen den Käufer Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung geltend zu machen, kann er ohne besonderen
Nachweis eine Pauschale von 50 % des Kaufpreises verlangen. Der Käufer
ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in
dieser Höhe entstanden ist. Die Forderung dieser Pauschale schließt die
Geltendmachung weitergehenden Schadenersatzes durch den Verkäufer nicht
aus. Dem Käufer steht auch insoweit der Gegenbeweis offen.
6. Eine
Montage oder ähnliche Leistung durch die Firma BauCOM Sangerhausen wird
explizit nicht durchgeführt. Wir vermitteln Ihnen aber gerne solche
Leistungen mit unseren Partner-Unternehmen.
7.Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.