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AGBs

1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Ware durch die BauCom Sangerhausen GmbH nachstehend Verkäufer genannt- sowie Montage, Lieferung bzw. Versendung der verkauften Ware.

1.1
Serienmäßig hergestellte Gegenstände werden nach Modell oder Muster oder Homepage oder Prospekt verkauft. Ausstellungs-/ Dekorationsstücke, Modelle oder Muster - nachstehend Modellgegenstände genannt - werden grundsätzlich nicht verkauft.

1.1.1
Im Einzelfall bedarf der Verkauf eines Modellgegenstandes einer ausdrücklichen Vereinbarung, in der der Charakter des Gegenstandes als Modellgegenstand genannt sein muss.

1.1.2
Modellgegenstände werden verkauft wie besehen.

1.2
Geringe Abweichungen des verkauften bzw. übergebenen Gegenstandes vom Modellgegenstand oder Homepage oder Prospekt gelten als vertragsgemäß.

    
1.3
Bei Bestellung haftet der Verkäufer nicht für die Lieferbarkeit bzw. für die Lieferbarkeit zu den Bestellbedingungen. Die Lieferbarkeit wird vom Verkäufer im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftsbeziehungen festgestellt.

1.4
Die Verpackung der Ware verbleibt beim Käufer. Dies gilt auch für Einwegpaletten.

1.5
Die Lieferung der Ware zum Käufer erfolgt durch den Verkäufer oder dessen Beauftragten in Transportmitteln unserer Wahl. Der Versand erfolgt nach bestem ermessen, jedoch ohne Garantie für die günstigste Versandmöglichkeit. Die Wegstrecke muss für LKW bis 40 t Gesamtgewicht zulässigerweise befahrbar sein.

2.
Verkaufte Gegenstände sind grundsätzlich spätestens Zug um Zug bei der Übergabe ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Versand erfolgt die Bezahlung per Vorkasse oder Nachnahme, Lastschriftverfahren oder über den Online-Bezahldienst PayPal, wobei bei Nachnahme eine Nachnahmegebühr in Höhe von 2 % des Bruttowarenwertes berechnet wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Finanzierung Ihrer Waren ab einem Gesamtwarenwert von 100,00 EUR über unsere Partnerbank SANTANDER-CosumerBank. Abweichende Zahlungsbedingungen sind ausdrücklich zu vereinbaren.

2.1
Der Verkäufer ist berechtigt , bei Bestellungen über 150 EUR eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

2.2.1
Bei  Wohnhausbausätzen deren Auftragswert 10.000,00 EUR übersteigen, gilt soweit nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsfälligkeiten: Anzahlung  von  50 %  des Auftragswertes bei Bestellung und 50 %  des Auftragswertes bei  Lieferung.

2.2.2
Bei Wohnhausbausätzen deren Auftragswert 10.000,00 EUR übersteigen und die mit Montage geliefert werden gilt, soweit nicht anders vereinbart, folgende Zahlungsfälligkeiten: Anzahlung in Höhe von  30 %  des Auftragswertes bei Bestellung,  weitere 55 % des Auftragswertes bei Lieferung und  die restlichen 15 % des Auftragswertes bei Fertigstellung.

2.3.1
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst etwaiger sonstiger Kosten und Zinsen bleibt ein übergebener Gegenstand Eigentum des Verkäufers.

2.3.2
Der Käufer ist verpflichtet, den Gegenstand sorgfältig und pfleglich zu behandeln, ggf. auf seine Kosten instand zusetzen sowie gegen alle üblichen Gefahren versichert zu halten. Auf jederzeit mögliches Verlangen des Verkäufers hat der Käufer diesem die erforderlichen Versicherungen nachzuweisen.

2.3.3
Zur Sicherung der Kaufpreisforderung nebst etwaiger Kosten und Zinsen tritt der Käufer schon jetzt seine künftigen Ansprüche gegen den Versicherer an den Verkäufer ab.

2.3.4
Der Verkäufer ist berechtigt, sich jederzeit auch durch Beauftragte vom Vorhandensein des Gegenstandes zu überzeugen und über seinen Zustand insbesondere durch Inaugenscheinnahme zu informieren.

2.3.5
Bei jeglicher Gefährdung hat der Käufer geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Eigentum des Verkäufers zu schützen.

2.3.6
Der  Käufer hat dem Verkäufer eine Pfändung oder Geltendmachung eines gesetzlichen Pfandrechts unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Alle dem Verkäufer im Zusammenhang mit Pfändung oder Geltendmachung eines gesetzlichen Pfandrechts entstehenden Kosten, insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung, hat der Käufer zu tragen.

3.
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Informationen über eventuelle zusätzliche Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.

4.
Der Bereitstellungstermin / Liefertermin ist kein Fixtermin, sondern voraussichtlicher Termin der Bereitstellung. Der Liefertermin ist ebenfalls kein Fixtermin, sondern Termin der voraussichtlichen  Lieferung. Es gelten die beim Produkt angegebenen, voraussichtlichen Lieferzeiten. Aufgrund von Lieferengpässen seitens des Herstellers bzw. unserer Lieferanten kann es zu einer Lieferzeitverlängerung kommen. Abweichungen vom Bereitstellungstermin bzw. Liefertermin berechtigt den Käufer nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

4.1
Bei  Lieferung auf Abruf ist der gewünschte Liefertermin dem Verkäufer mindestens eine Woche vor diesem Termin bekannt zu geben. Desweiteren gilt 5.1 Satz 3.

4.2
Die Lieferung durch den Verkäufer oder einen von ihm Beauftragten ist kostenpflichtig.

4.3
Bei Bestellung hat der Käufer dem Verkäufer jede Änderung der Käufer- und/oder Lieferanschrift unverzüglich  mitzuteilen.

4.4
Nimmt der Käufer die Ware zum vereinbarten Liefertermin nicht an oder ist zum vereinbarten Termin nicht da, so werden dem Käufer die Kosten für eine nochmalige Anfuhr in Rechnung gestellt.

5.
Ist der Verkäufer berechtigt, gegen den Käufer Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend zu machen, kann er ohne besonderen Nachweis eine Pauschale von  50 % des Kaufpreises verlangen. Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Forderung dieser Pauschale schließt die Geltendmachung weitergehenden Schadenersatzes durch den Verkäufer nicht aus. Dem Käufer steht auch insoweit der Gegenbeweis offen.

6.
Eine Montage oder ähnliche Leistung durch die Firma BauCOM Sangerhausen wird explizit nicht durchgeführt. Wir vermitteln Ihnen aber gerne solche Leistungen mit unseren Partner-Unternehmen.

7.
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.